Lernen Sie uns kennen
Ihr ausländisches Unternehmen benötigt Beratung und Unterstützung in Düsseldorf? Dann sind wir als International Business Service der Wirtschaftsförderung Düsseldorf Ihr zentraler Ansprechpartner. Wir begleiten Sie kompetent bei Ihrer Ansiedlung und Gründung, ersten Schritten in Düsseldorf und auch allen weiteren Unternehmensphasen und -situationen. Unsere Informationen und Dienstleistungen stehen Ihnen in verschiedenen Sprachen zur Verfügung. Gerne beraten wir Sie auf Englisch, Französisch, Japanisch und Chinesisch.
So unterstützen wir internationale Unternehmen und Startups in Düsseldorf
Gerne beraten wir Sie zu Einreise, Aufenthalt, Gründung, Rechtsform, Beschäftigung, Steuern und Leben in Düsseldorf. Mit den nachfolgenden Erstinformationen zur Unternehmensgründung und Aufenthalt in Deutschland können Sie sich schon einmal gut orientieren. Kontaktieren Sie uns darüber hinaus auch gerne persönlich.
Unternehmensgründung
1. Geschäftskonzept erstellen
• Zur Vorbereitung der Konzepterstellung empfiehlt es sich, den deutschen Markt zu analysieren, Messen zu besuchen und potenzielle Kundengruppen und Geschäftspartner zu identifizieren.
• Auf Grundlage dieser Informationen erstellen Sie einen Businessplan.
2. Rechtliche Fragen klären
• Vereinbaren Sie einen Termin mit einem Anwalt oder Steuerberater.
• Besprechen Sie die Unternehmensform, die Gesellschafterstruktur und die Besetzung der GeschäftsführerInnen(Prokura).
• Klären Sie, welche Aufenthaltsgenehmigungen für Ihre MitarbeiterInnen und den/die GeschäftsführerIn erforderlich sind und welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen.
• Konsultieren Sie eine Fachanwaltskanzlei, um Marken- und Patentrechte zu klären.
3. Unterlagen für die Unternehmensgründung zusammenstellen
• Unterlagen über den Gesellschafter (eine Person oder eine Firma)
• Unterlagen über den Geschäftszweck
• Name und persönliche Daten der Geschäftsführung
Wichtig: Planen Sie ausreichend Zeit für Übersetzungen, Beglaubigungen und Legalisierungen der Unternehmensunterlagen ein!
4. Unterlagen für die Kontoeröffnung
• Die benötigten Unterlagen variieren je nach Bank.
• Grundsätzlich muss die Eigentümerstruktur offengelegt werden.
• Nachweis über Herkunft des investierten Kapitals muss erbracht werden.
Die Bank sollte frühzeitig kontaktiert werden.
1. Registrierung des Unternehmens
• Gesellschaftsvertrag aufsetzen
• Gesellschaftsvertrag bei einem Notar beglaubigen, der Geschäftsführer muss anwesend sein, der Gesellschafter kann eine Vollmacht erteilen
• Einrichtung eines Geschäftskontos
Wichtig: Planen Sie genug Zeit zur Überprüfung der Unterlagen durch die Bank ein. Das Stammkapital kann nach der Eröffnung auf das Konto eingezahlt werden.
2. Formalitäten nach der Registrierung
• Eintragung ins Handelsregister abwarten
• Gewerbemeldung beim Gewerbemeldeamt
• Betriebsnummer beantragen
• Post vom Finanzamt abwarten und zügig vom Steuerberater beantworten lassen
Kosten
Eine Unternehmensgründung ist immer mit Kosten verbunden. Um die finanziellen Ausgaben in der Startphase besser planen zu können, haben wir hier eine Übersicht über die wichtigsten anfallenden Kosten erstellt.
Für die Unternehmensgründung
Kosten für die Gründung eines Unternehmens hängen von der gewählten Geschäftsform ab. In der Regel ist die GmbH die kostengünstigste Geschäftsform, bei der mindestens 25.000 Euro als Stammkapital investiert werden müssen. Darüber hinaus kommen gesetzlich festgelegte Honorare für den Steuerberater oder Rechtsanwalt sowie den Notar und Gebühren für die Registrierung des Unternehmens hinzu.
Für Personal
Das Bruttogehalt von Angestellten hängt von der Position und der Qualifikation ab. Um erfolgreich am deutschen und europäischen Markt tätig werden zu können, empfiehlt es sich, deutsche Mitarbeiter einzustellen. Diese verfügen über sprachliche Kompetenz, aber auch über allgemeine oder spezielle Marktkenntnisse. Sie können Bindeglied zwischen dem Headquarter und den deutschen Kunden oder Lieferanten sein.
Die Personalsuche erfolgt üblicherweise über die Agentur für Arbeit, Personaldienstleister oder Anzeigen in der lokalen oder überregionalen Presse. Gerne stellen wir den Kontakt zur Agentur für Arbeit her. Neben dem Bruttogehalt der Angestellten muss der Arbeitgeber zusätzlich für die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge der Angestellten aufkommen. Dies sind etwa 21% des Bruttogehalts.
Für Miete
Kosten für Büros oder Lagerflächen hängen in Düsseldorf von Lage und Ausstattung ab. Einen Überblick über die verschiedenen Bürostandorte und Gewerbehöfe finden Sie im Bereich Standort und Entwicklung. Für neu gegründete Unternehmen kann es auch sinnvoll sein, zunächst in ein Businesscenter oder Co-Working zu ziehen. Diese bieten neben möblierten Büros auch Sekretariatsservice oder Konferenzräume an. Außerdem besteht die Möglichkeit, andere junge Unternehmen kennenzulernen und Erfahrungen auszutauschen.
Steuern
Eine erste Informationsquelle zum deutschen Steuerrecht ist die Zentrale Anlaufstelle für ausländische Unternehmen im Bundeszentralamt für Steuern. Hier werden Fragen zum deutschen Steuerrecht beantwortet, die sich im Rahmen einer Investition in Deutschland ergeben. Wenn Ihr Unternehmen gegründet ist, sollten Sie aber in jedem Fall mit einem Steuerberater zusammenarbeiten.
Grundsätzlich gibt es zwei Steuerarten, die für Unternehmen relevant sind:
• Die Körperschaftssteuer und
• die Gewerbesteuer.
Die Körperschaftssteuer liegt deutschlandweit bei 15% des Gewinns einer Kapitalgesellschaft (Personengesellschaften unterliegen der Einkommenssteuer).
Die Höhe der Gewerbesteuer wird von den Gemeinden festgelegt und variiert daher. In Düsseldorf liegt sie zur Zeit bei 15,4%. Im Vergleich dazu erhebt Köln eine Gewerbesteuer in Höhe von 16,6%, Frankfurt 16,1%, Hamburg 16,5% und München 17,2% sowie Berlin 14,4%.
Aufenthalt
Grundsätzlich benötigen nicht-EU BürgerInnen für den längerfristigen Aufenthalt in Deutschland eine gültige Aufenthaltserlaubnis. Informationen zu Visa und Aufenthalt in Deutschland finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amts oder bei der zuständigen deutschen Vertretung in dem Land Ihres Wohnsitzes. Informieren Sie sich rechtzeitig vor der geplanten Einreise, welche Unterlagen Sie für die Antragstellung benötigen.
Möchten Sie sich länger als 3 Monate in Deutschland aufhalten, müssen Sie nach der Einreise nach Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis an Ihrem Wohnort beantragen.
Beantragung der Aufenthaltserlaubnis in Düsseldorf
• Melden Sie Ihren Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt an. Dafür müssen Sie eine Bestätigung Ihres Vermieters mitbringen.
• Reichen Sie anschließend notwendige Unterlagen bei der Ausländerbehörde Ihres Wohnsitzes ein. Informationen zu den Unterlagen und zum Ablauf der Antragstellung finden Sie auf der Internetseite der für Sie zuständigen Ausländerbehörde (z.B. Düsseldorf).