Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Landeshauptstadt Düsseldorf ist bemüht, das Onlineangebot mit seinen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV).

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://duesseldorf-business.com/

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen BITV

Diese Website ist mit der BITV teilweise vereinbar und wird diesbezüglich kontinuierlich weiter verbessert. Ein BITV-Test ist geplant.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Grundsätzlich werden barrierefreie PDF-Dokumente zur Verfügung gestellt. Es ist nicht auszuschließen, dass vereinzelt nicht barrierefreie PDF-Dokumente vorhanden sind. In vielen Fällen finden Sie diese Inhalte zusätzlich in Textform auf unseren Seiten. Sollten Sie auf ein nicht barrierefreies PDF-Dokument stoßen, dessen Inhalt nicht zusätzlich auf WEBSITE zur Verfügung steht, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir werden uns bemühen, Ihnen diese Inhalte zugänglich zu machen.
  • Videos auf WEBSITE sind in der Regel untertitelt, es sei denn sie werden von externen Anbietern bereitgestellt. Die Barrierefreiheit ist aber nur teilweise erfüllt, weil wir aus Ressourcengründen nur das gesprochene Wort transkribieren.
  • Es kann vorkommen, dass Bilder und Objekte keine Alt-Texte enthalten, Linktexte unverständlich sind, Abkürzungen und Fachbegriffe nicht ausgezeichnet sind. Bitte kontaktieren Sie uns in diesen Fällen, damit wir den Fehler beheben können.

Schlichtungsverfahren/Durchsetzungsverfahren

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung der Angebote von WEBSITE benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Die Ombudsstelle ist unter der Telefonnummer 0211 - 8553451 erreichbar oder per E-Mail: an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Weitere Informationen:
Diese Erklärung wurde am 25. November 2025 erstellt.