Die Landeshauptstadt Düsseldorf ist bemüht, das Onlineangebot mit seinen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV).
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Schlichtungsverfahren/Durchsetzungsverfahren
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung der Angebote von WEBSITE benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Die Ombudsstelle ist unter der Telefonnummer 0211 - 8553451 erreichbar oder per E-Mail: an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
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Diese Erklärung wurde am 25. November 2025 erstellt.